AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Personal Training
  1. Anwendungsbereich
    1. Armin Engeser AE – Personal – Training oder sein Vertreter / seiner Vertreterin (im folgenden Dienstleister genannt) erstellt für den Kunden/Kundin im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Fitnesstrainings bzw. einer persönlichen Gesundheitsberatung, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Beim Kauf eines Gutscheins für ein Personal Training gehen die AGB`s automatisch auf den/der/die Beschenkten über.
    2. Begleitung und Anleitung des Kunden/Kundin bei der Durchführung der Personal-Trainings – Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.
    3. Der Dienstleister kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des
      Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten
      sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden/Kundin zu entsprechen.
    4. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
    5. Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeit-bestimmte, dienst-vertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
  2. Vereinbarung einer persönlichen Betreuung (Beratung / Coaching/ Training)
    1. Die Planung und Durchführung eines Personaltrainings und/oder Sonderleistungen (Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.
    2. Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.
    3. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
    4. Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsvertrag aufgeführt.
    5. Die Dauer einer Personal-Training-Einheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jeder Personal-Training-Einheit und Laktatdiagnostik werden mit dem
      Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
    6. Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Check-up durch den Dienstleister möglich.
  3. Sonstige Leistungen
    1. Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Whats`s App, SMS, E-Mail und Telefonische zwischen 17.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.
  4. Haftung
    1. Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet.
    2. Eine Haftungsausschlusserklärung, sowie Datenschutzerklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
    3. Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
    4. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
    5. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.
  5. Zahlungsbedingungen/Laufzeit
    1. Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in der im jeweiligen Stundenpaket/Leistungsdiagnostik angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett oder Monatlich voraus zuzahlen.
    2. Der Kunde erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung über E-Mail.
    3. Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage, und auf der Internetseite www.AE-Personal-Training.de/Preise erhältlich. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
  6. Sonstige Kosten
    1. Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
    2. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
    3. Werden anderweitige Leistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
    4. Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.
    5. Für Anfahrten, wird eine Pauschale mit dem Kunden vereinbart, die auf die Entfernung angepasst ist.
    6. Spätestens alle 3 Monate ist ein Leistungstest und oder eine neue Anamnese notwendig um den Leistungsfortschritt zu Dokumentieren und festzuhalten. Die dabei entstehenden kosten, werden im Vertrag gesondert festgelegt. Falls nichts gesondert festgehalten, zählt der Aktuelle Stundensatz.
  7. Verhinderung und Ausfall
    1. Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.
    2. Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.
    3. Sollte die Durchführung eines Personaltrainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
    4. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
  8. Ersatzansprüche
    1. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
  9. Kündigung vor Ablauf des Vertrags
    1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bereits gekaufte 5er, 10er Karten, sowie bereits bezahlte Monatliche Stunden, können nicht rückerstatte werden. Aber jederzeit noch in Anspruch genommenen werden.
    2. Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.
    3. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.
    4. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
  10. Datenschutz
    1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und
      ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
    2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 48 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
  11. Geheimhaltung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
    2. Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
  12. Sonstige Vereinbarungen
    1. Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail, SMS, usw.).
    2. Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen
      Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
    3. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
    2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.
    3. Als Gerichtsstand ist Memmingen vereinbart. Es gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland.Stand: 30.08.2019
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